Partnerschaftsrichtlinien

 

Übersetzung des englischen Originals

Vereinbarung Nr. 2

Partnerschaftsrichtlinien

 

Vorwort

In erster Linie soll diese Richtlinie eine Hilfe für die Partnerschaftsarbeit zwischen den Dekanaten, Kirchenkreisen und Institutionen der ELC-PNG und den ihr verbundenen Partnern der Partnerkirchen sein.

 

Für alle Dekanate, Kirchenkreise und Institutionen, die in dieses Programm der Partnerschaft eingebunden sind, ist es enorm wichtig sicherzustellen, dass alles Engagement in dem hier festgelegten Rahmen und innerhalb dieser Grenzen geschieht. Dies ist auch wegen der unterschiedlichen Volksstämme mit ihrem kulturellen und traditionellen Hintergrund wichtig, der einen starken  Einfluss auf das Konzept der jeweiligen Kirchenpartnerschaft ausübt.

 

Die Richtlinien dienen zur grundsätzlichen Koordination, um Gräben zu überbrücken und beiden Partner eine Möglichkeit zu bieten, gemeinsam in der Mission Gottes zu arbeiten und dieses einmalige Partnerschaftsverhältnis mit aufzubauen. Obwohl wir die großen naturgegebenen Unterschiede innerhalb unserer Partnerschaften klar erkennen, sollte dies kein Hindernis sein, sondern eher als eine Herausforderung und eine Möglichkeit zur Mission begriffen werden. Wir können uns nur, unabhängig von Rasse, Tradition, Kultur and Lebenspraxis, als Brüder und Schwestern in und durch Christus begreifen. Deshalb wurde keine Mühe gescheut, diese Richtlinien zu formulieren und so den teilnehmenden Dekanaten, Kirchenkreisen und Institutionen der ELC-PNG eine Hilfe an die Hand zu geben, um funktionierende Verbindungen zu schaffen. Unsere Hoffnung ist es, dass diese Richtlinien eine Hilfe für all jene sein können, die ihre bereits bestehende Partnerschaft vertiefen und stärken möchten und dazu beitragen, die hier niedergelegten Ziele zu erreichen.

 

Vorrangiges Ziel:

Das Verständnis der ELC-PNG von Partnerschaftsarbeit mit ihren Partnerkirchen zielt darauf, das christliche Evangeliums zu lehren und zu verkünden und das geistliche Leben und den christlichen Glauben der Kirchenmitglieder gerade auch an der Basis der Gemeinden, Dekanate und Kirchenkreise, also die Kirche als ganzes, zu stärken.

 

1.    Die Grundlage unserer Partnerschaft

1.1.        Wir verstehen uns als Gemeinschaft unterschiedlicher Kulturen, Traditionen, Gewohnheiten und Gebräuche, die innerhalb der weltweiten Kirche in der lebendigen Gemeinschaft von Gemeinden, Dekanaten, Kirchenkreisen und der einen nationalen Kirche (ELC-PNG) durch das Band der Liebe, des Friedens, der Gerechtigkeit und der Einigkeit Gottes entstanden ist und aus Elementen der Mission Christi durch das Evangelium unter uns und unseren Partnern im Glauben erwächst. 

1.2.        Wir bestätigen, dass im Mittelpunkt unsere partnerschaftlichen Verbindung Christus steht und erkennen einander als Gottes Kinder an, ausgerüstet mit unterschiedlichen Gaben, notwendig für das Leben, den Dienst, die Arbeit und Mission der Kirche.

1.3.        Innerhalb der ELC-PNG anerkennen und bestätigen wir, dass unsere Partnerschaft und Verbindung mit den Übersee-Partnern vom Wort Gottes geleitet wird. „Lasst uns aber wahrhaftig sein in der Liebe und wachsen in allen Stücken zu dem hin, der das Haupt ist, Christus, von welchem aus der ganze Leib zusammengefügt ist und ein Glied am andern hängt durch alle Gelenke, dadurch ein jegliches Glied dem andern kräftig Handreichung tut nach seinem Maße und macht, dass er Leib wächst und sich selbst auferbaut in der Liebe." (Eph. 4,15- 16).

1.4.        Das Verständnis unserer Partnerschaft

Das Verständnis unserer Partnerschaft beinhaltet:

a.    dass die Gnade Gottes uns zu einer lebendigen, teilenden und fürsorglichen Gemeinschaft der Gläubigen berufen hat;

b.    dass wir durch diesen Geist Gottes durch unseren Glauben an Christus zusammengefügt sind, und dass Christus zum Mittelpunkt und zur Grundlage unserer lebenslangen Partnerschaft wird;

c.    dass Zuversicht, gegenseitiges Vertrauen, Transparenz, Rechenschaft, Einfühlungsvermögen, Verantwortung, der Wille zum gegenseitigen Verständnis, gegenseitige Beteiligung an unseren Ressourcen, genauso wie bedingungslose gegenseitige Akzeptanz, unsere Partnerschaft stärken;

d.    dass wir einander als Mitarbeiter und Partner in der Mission unseres Herrn im Glauben ermutigen, helfen und stärken;

e.    dass wir die gegenseitigen vielfältigen Unterschiede lieben, akzeptieren und verstehen und in Liebe und Wahrheit leben und handeln und danach streben, die Einheit unserer Beziehung zu erhalten.

 

2.    Ziele des Partnerschaftsprogramms sind:

2.1.        sich gegenseitig zu ermuten, zu stärken und zu helfen um an Glauben, Liebe 

           und Hoffnung zu wachsen;

2.2.        gemeinsam daran zu arbeiten und sich beim Bau der Kirche Gottes Kirche zu unterstützen;

2.3.        das  Evangelium von Christus durch Worte und Taten zu fördern und zu verkündigen;

2.4.        einander zu respektieren und zu akzeptieren, ohne aufgrund unseres kulturellen, traditionellen und materiellen Besitzes zu unterscheiden,  sondern in Einigkeit und Vielfalt die Zusammenarbeit als ein Volk Gottes zu fördern;

2.5.        gemeinsam am Leben, Arbeit und Mission der Kirche teilzunehmen;

2.6.        Informationen, Erfahrung und Ideen, und auch unser kulturelles und traditionelles Erbe zu teilen;

2.7.        uns gegenseitig durch den Austausch von Gästen, durch Kommunikation, Gebet und andere Formen der Unterstützung, durch Aktivitäten und Programme zu stärken.

 

3.  Die Koordination

3.1.        Das Partnerschaftsbüro überwacht und steht beratend zur Seite; es koordiniert die Funktionen der Partnerdekanate, Kirchenkreise und Institutioneninnerhalb der ELC-PNG.

3.2.        Alle vertraglichen Angelegenheiten und Angelegenheiten gegenseitigen Interesses liegen im Verantwortungsbereich des Inter Church Relations & Ecumenism Office. Von hier aus werden mögliche Aktionen mit dem Partnerforum der ELC-PNG besprochen.

3.3.        Die entsprechenden Dekanate, Kirchenkreise und Institutionen die in Partnerschaftsprogramme mit eingebunden sind, sorgen dafür, dass ein einwandfreies Koordinationssystems innerhalb ihrer jeweiligen Struktur entstehtum das Programm effektiv zu gestalten.

3.4.        Das ELC-PNG Partnerschaftsforum wird in allen Angelegenheiten, Fragen oder Zielen von gegenseitigem Interesse in Zusammenhang mit der Partnerschaft von ELC-PNG und Überseepartnern beratend tätig sein und Entscheidungen treffen.

3.5.        Alle Programme und Projekte zwischen den Partnern werden von dem jeweiligen Partnerschaftskomitee oder den jeweils mit der Durchführung beauftragten Autoritäten geplant, genehmigt und koordiniert.

3.6.        Das Hauptziel aller Besuchsprogramme sollte der Weiterbildung der Kirchenmitglieder dienen, um sie für die Arbeit in ihrer eigenen Gemeinde zu stärken.  Die Programme sollen von den jeweils teilnehmenden Partnern durchgeführt und koordiniert werden und folgende Anforderungen erfüllen:  

a)    Hin- und Rückflug

b)    Pass und Visa Gebühren

c)    Transport im Land, Unterkunft und Verpflegung

d)    Tagegeld

e)    Einladungsschreiben

f)     Medizinische und Reiseversicherung

g)    Ein Jahr im voraus muss ein Vorbereitungsprogramm stattfinden, um auf beiden Seiten identische Ziele zu erreichen.

h)   Das Partnerschaftsbüro ist für die Planung und Durchführung des Orientierungsprogramms verantwortlich.

 

Das Office of Overseas Affairs wird Visa und Passanträge auf Kosten der teilnehmenden Partner weiterleiten.

 

3.7.        Die jeweiligen Missionsgremien der Übersee-Partnerkirchen werden in koordinierender Funktion ihre Partnerschaftsprogramme innerhalb ihrer entsprechenden Kirchen beraten, überwachen und ermöglichen.

 

4.         Nationales Partnerschaftskomitee

Das Partnerschaftskomitee ist ein Instrumentarium für alle Partnerdekanate, Kirchenkreise und Institutionen der ELC-PNG und wird über das Partnerschaftsbüro koordiniert.

 

Zweck des Komitees ist es, eine Möglichkeit für die eingebundenen Partner zu schaffen, kollektive Ideen zu teilen und gemeinsame Strategien zu entwickeln. Es soll Partnerschaftsverbindungen ermutigen, beraten, stärken und Entscheidungen in Dingen gegenseitigen Interesses zu fällen.

4.1.        Das Komitee soll durch das Inter Church Relations & Ecumenism Office ernannt und durch das Church Council bestätigt werden:

a)    Ein Mitglied aus dem Hochland

b)    Ein Mitglied aus der Küstenregion

c)    Ein Jugendlicher

d)    Eine Frau

e)    Eine zusätzliche Ersatzperson

f)     Der Partnerschaftsbeauftragte als Verwalter (Admin. Officer)

g)    Der Direktor von Inter Church Relations & Ecumenism als Berater

h)   Der National Project Officer wir ebenfalls Berater sein.

4.2.        Das Komitee wird

a)    den Vorsitzenden ernennen;

b)    gemeinsame Ziele,  Angelegenheiten oder anderen Fragen, die speziell mit Partnerschaft in Verbindung stehen, diskutieren und bearbeiten;

c)    die Entscheidungen des Komitees über Angelegenheiten, welche die Aufmerksamkeit aller Partnerkirchen erfordern, dem Forum (durch das Church Council) vorlegen;

d)    das Partnerschaftsprogramm kontrollieren und auswerten und Empfehlungen notwendiger Maßnahmen aussprechen.

4.3.        Das Komitee trifft sich normalerweise zweimal jährlich, und je nach Notwendigkeit kann der Vorsitzende eine Sondersitzung einberufen.

4.4.        Der Partnerschaftskoordinator des Komitees wird

a)    die Treffen organisieren und einberufen;

b)    die Tagesordnung erstellen;

c)    darauf achten, dass Protokoll geführt wird;

d)    andere Pflichten übernehmen, die vom Komitee an ihn delegiert werden.

 

5. Finanzielle Unterstützung

Jegliche finanzielle Unterstützung sollte den Empfänger befähigen wird, für die Zukunft nachhaltige Arbeit zu leisten.

5.1.        Finanzielle Hilfe sollte nur zweckbestimmt erfolgen und den  Betrag von 5.000 Kina nicht überschreiten.

5.2.        Es wird empfohlen, finanzielle Unterstützung mit dem Ziel zu leisten, die menschliche, spirituelle und soziale Entwicklung des Partners zu stärken.

5.3.        Alle Partner benötigen ein Partnerschaftskomitee, welches die Verantwortung für festgestellte Bedürfnisse trägt, entscheidet, wie Spenden eingesetzt werden und für Transparenz  im Dekanat, Kirchenkreis oder der Institution sorgt.

5.4.        Finanzielle Hilfe, die 5.000 Kina übersteigt, muss im voraus im zuständigen Dekanat oder der Institution geplant und beschlossen werden. Ein Budget-Plan mit einem Eigenanteil von 30 % muss, ebenfalls im voraus, dem Partnerschafts- und Projektbüro sowie den Überseepartnern vorgelegt werden. Bei Bedarf steht das Projektbüro mit Rat beim Projektmanagement zur Seite.

5.5.        Alle gespendeten Mittel sollen an das ELC-PNG Finanzbüro gehen und über den Project Officer abgewickelt werden, der dann auch die verantwortliche Heimatbehörde über den laufenden Stand informiert.

5.6.        Weitere finanzielle Unterstützung sollte erst dann angewiesen und kann erst ausgezahlt werden, wenn die vorangegangene Spende zweckbestimmt verwendet wurde und die Abrechnung erfolgt ist.

5.7.        Jegliche finanzielle Unterstützung muss korrekt abgerechnet werden (in Worten und Zahlen, mit Quittungen).

5.8.        Das Project Office kann beim Erstellen der Berichte Hilfe leisten. Der Spendenempfänger wird die Abrechnung an die Überseepartner schicken, und jeweils eine Kopie an das Partnerschaftsbüro und das Projekt Büro.

5.9.        Kontrollbesuche und Hilfe zum Projektmanagement unter der Koordination des Partnerschaftsbüros und des Nationalen Partnerschaftskomitees sind unerlässlich, um die Partnerschaftsarbeit zu stärken und zu leiten.

5.10.     Sollte ein geplantes Programm oder Projekt nicht stattfinden, kann der Spendenempfänger einen Alternativantrag an den Spender schicken und um Zustimmung für den neuen Bestimmungszweck bitten.

5.11.     Im Falle eines Konflikts innerhalb der Leitung oder Gruppe wird das Partnerschafts- und Projektbüro  zwischen den Parteien vermitteln und Empfehlungen zur finanziellen Hilfe an die Spender aussprechen.

 

Überprüfung des Vertrags

Alle 5 Jahre werden die Partnerschafts-/Gemeinschafts-Richtlinien neu überdacht. Das nationale Partnerschaftskomitee wird seine Empfehlung an das Church Council und das ELC-PNG Partnerschaftsforum zur Genehmigung vorlegen.

 

 

 

Überarbeitete 2. Version Partnerschaftskonsultation August 2005

 übersetzt:  MWB, GR P & P - Ranzmeyer Dez. 2006