Konfirmanden- und Präparandenzeit

Ziele und Regeln der Konfirmanden- und Präparandenzeit in Rödelsee und Fröhstockheim

 • Auftrag und Zusage Jesu: „Mir ist gegeben alle Gewalt im Himmel und auf Erden. Darum gehet hin und macht zu Jüngern alle Völker: Taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes Und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe. Und siehe, ich bin bei Euch alle Tage bis an der Welt Ende.“

• Getaufte und ungetaufte Jugendliche werden von der Kirche eingeladen, gemeinsam in der Gruppe Gleichaltriger zu fragen und zu entdecken, was das Evangelium von Jesus Christus bedeutet. „Prüfet alles und das Gute behaltet.“ (1. Thess. 5,21)

• Einführung in den Erwachsenengottesdienst

• Hinführung zur Eignung zum Patenamt: Verständnis der Taufe.

• Hinführung zum Heiligen Abendmahl.

• Mitwirkung und Mitgestaltung in der Kirche. Berechtigung für die Wahl des Kirchenvorstands.

• Abschluss der Konfirmandenzeit: Festgottesdienst und Familienfeier.

Das Kind wird zum mündigen Erwachsenen und muss von nun an ernstgenommen werden in Angelegenheiten des Glaubens.

Was wir erwarten

 1. Regelmäßige Teilnahme am Unterricht.

Wer nicht kommen kann, muss sich schriftlich und mit wichtigem Grund entschuldigen lassen durch die Eltern. Vorher telefonische Abmeldung durch eine erziehungsberechtigte Person an Pfarrerin Meiser (Tel. 09323- 3466) Bitte auch auf den Anrufbeantworter sprechen.)

Eine Entschuldigung durch z.B. Freunde genügt nicht wegen der Aufsichtspflicht.

Falls eine telefonische Entschuldigung fehlt, werden wir die Eltern unmittelbar nach dem Unterricht anrufen lassen und nachfragen. Wer mehrfach unentschuldigt fehlt, wird nicht konfirmiert.

2. Gottesdienste besuchen und mitgestalten

Mindestens zwei Gottesdienste im Monat sollten besucht werden. Alle Konfirmanden müssen auf eine Mindestanzahl von 25 wie auch immer gestalteten Gottesdiensten teilgenommen haben, um konfirmiert zu werden.

Darin eingeschlossen sind natürlich die besonderen Gottesdienste mit und für Konfirmanden. Diese Gottesdienste sind für alle Pflicht! (Vorstellung, Freizeitthemengottesdienst, Kreuzweg, evt. besondere Jugend-Gottesdienste, Beichtgottesdienst).

Anwesenheit wird durch die Gottesdienstkarten vom Mesner nachgewiesen. Jede/r Konfirmand/in wird bis zur Konfirmation eingesetzt werden zu Mesnerdiensten und auch als Lektor. (Begrüßen, Gesangbuch überreichen, Evangelium lesen, Klingelbeutel, Kollekte, mit Mesner aufräumen). Möglich ist ein Einsatz auch bei ökumenischen Gottesdiensten und Andachten, sowie Taufen und Beerdigungen.

3. Mitarbeit in der Gruppe

Im Gegensatz zu dem Schulunterricht erfolgt die Teilnahme an dem Kurs, der zur Konfirmation führt, freiwillig. Die Teilnehmer müssen sich an die Regeln und die Hausordnung halten. Außerdem müssen die mindestens 5 wichtigsten Hauptstücke des Glaubens gelernt und nachgewiesen werden. (Vaterunser, Glaubensbekenntnis, 10 Gebote, Taufbefehl, Einsetzungsworte). Probezeit: Bis zur Konfirmandenfreizeit können beide Seiten über den Verbleib im Konfirmandenkurs entscheiden. Falls Probleme auftauchen, werden die Eltern vorher schriftlich informiert. Über einen Ausschluss entscheiden die Leiter in Abstimmung mit dem Kirchenvorstand. Dagegen kann Widerspruch eingelegt werden.

4. Teilnahme an den Konfirmandenfreizeiten

Die Teilnahme an der Konfirmandenfreizeit ist verpflichtend. Dort erfolgt die Einführung in das Abendmahl.

5. Konfirmandenpraktikum

Der Konfirmandenkurs beinhaltet ein Praktikum im kirchlichen Umfeld. Dazu gehören ein Informationsbesuch, die Durchführung und ein Nachgespräch und muss ebenfalls vollständig wahrgenommen werden.

6. Konfirmandenprüfung

Nach den Osterferien prüft der Kirchenvorstand die Konfirmanden für eine Stunde. Anschließend essen sie gemeinsam zu Abend. Die Prüfung soll Auskunft geben, wie mündig ein Konfirmand seinen Glauben zu vertreten weiß.

NUR GEMEINSAM WIRD DIE KONFIRMANDENZEIT EIN ERFOLG WERDEN!

Konfirmandenanmeldung:

Das Formular erhalten Sie im Pfarramt oder

zum Ausdrucken und auf Papier ausfüllen .